AMICUS ist der Name der nationalen Hundedatenbank, welche per Januar 2016 die bisherige Registrierungsstelle ANIS bezüglich Hunden abgelöst hat. Hier werden alle Hunde in der Schweiz mit ihrer Chipnummer registriert.

Ablauf für Neu-Hundehalter:

Der Neuhundehalter muss vor der Anschaffung seines Hundes bei seiner Wohngemeinde (Einwohnerkontrolle/Hundekontrolle) als Hundehalter auf Amicus registrieren lassen.
Übrigens: Auch für die Hundesteuer muss der Hund bei der Wohngemeinde angemeldet werden.

Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen.

Der Neuhundehalter muss dafür sorgen, dass der frühere Halter seines Hundes (z.B. Züchter/Tierheim* etc.) den Halterwechsel in AMICUS auf seine eigene Personen-ID meldet. Anschliessend muss er den Hund in AMICUS „übernehmen“.

*Züchter/Tierheime etc. sind gemäss Tierseuchenverordnung verpflichtet, neugeborene Welpen innerhalb von drei Monaten oder vor einer Weitergabe, durch den Tierarzt chippen zu lassen.